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Antidiskriminierungsstellen der Länder

Die Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland ist nicht föderal aufgebaut. Ob die Länder Antidiskriminierungsstellen einrichten, hängt vom Willen der politischen Akteur*innen ab.

Viele Länder haben den Bedarf an eigenen Landesstellen erkannt und entsprechende Anlaufstellen für die Bürger*innen geschaffen. Einige weitere Länder arbeiten derzeit an der Einrichtung der Stellen, die bei Diskriminierung unterstützen.

Die folgenden Länder haben eigene Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet:

Die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen arbeiten derzeit am Aufbau entsprechender Stellen.

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