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Stellungnahmen

der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Mit der Reihe der „Stellungnahmen“ legt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung anlassbezogen Einschätzungen und Vorschläge zu Vorhaben der Bundesregierung vor. Dazu ist sie gemäß Paragraph 28 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes befugt. Anlass können Gesetzgebungsverfahren oder andere Maßnahmen sein, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den rechtlichen Diskriminierungsschutz betreffen.